LAG Saarland

Die LAG

Mit der Gründung der LAG Saarland im März 2014, haben sich viele der saarländischen Dolmetscherinnen zusammen geschlossen.

Gemeinsam bemühen wir uns, um eine stetig besser werdende Situation für taube und hörgeschädigte Menschen im Saarland sowie um eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Inanspruchnehmerinnen, Inanspruchnehmern, den Arbeitgebern und uns Dienstleisterinnen.
Wir sind jedoch alle als Einzelunternehmerinnen tätig und stellen keine GbR dar
.






Die Situation, im Saarland Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache zu finden, war bislang eher schwer, da es nur wenige haupt- oder nebenamtlich arbeitende Dolmetscherinnen und Dolmetscher gab. Da sich seit einiger Zeit mehrere Dolmetscherinnen in Weiterbildung befinden, wird sich die Situation nach und nach verbessern. Dies führt z
ur Qualitätssteigerung und langfristigen Qualitätssicherung im Saarland.


Bei der Bestellung von Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache gilt das Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass die Kundin/ der Kunde, eine bestimmte Dolmetscherin wählen darf.

Je mehr Auswahl taube und hörgeschädigte Menschen im Saarland haben,
umso mehr kann gezielt auf ihre jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse eingegangen werden.

Die LAG Saarland arbeitet unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Berufs- und Ehrenordnung
des
Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (BGSD e.V.)


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