LAG Saarland

Kostenträger

Sie wünschen eine Dolmetscherin und wissen nicht wer die Kosten
für den Einsatz tragen wird?

Für die üblichen Aufträge haben wir Ihnen eine kleine Übersicht erstellt:

Einsatzbereiche Kostenträger
Arzt gesetzliche Krankenkasse
Krankenhaus gesetzliche Krankenkasse bzw. Krankenhaus (fallabhängig)
Elternabend Kindergarten Träger des Kindergartens bzw. KiTa (fallabhängig)
Elternabend Schule Schulbehörde bzw. Landesamt
Arbeitsleben Integrationsamt
Arbeitsamt Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit
Kirche fallabhängig
Justiz (Gericht/Polizei) entsprechende Behörde


Sie finden Ihre Auftragssituation nicht? Fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne über die entsprechenden Möglichkeiten.
Nutzen Sie hierfür unsere allgemeine eMailadresse oder wenden Sie sich an ein LAG Mitglied.

Wichtig ist, dass die Kostenübernahme vor dem Einsatz geklärt ist.


Menschen mit Hörbehinderung haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache
die Gebärdensprache zu verwenden.

Rechtliche Grundlage hierfür, bieten u. A. nachfolgende Vorschriften und Gesetze:

- Sozialgesetzbuch, Erstes Buch § 17 SGB I

- Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch § 19 SGB X

- Kommunikationshilfeverordnung (KHV)

- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen §§ 6 und 9 BGG

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