Kostenträger
Sie wünschen eine Dolmetscherin und wissen nicht wer die Kosten
für den Einsatz tragen wird?
Für die üblichen Aufträge haben wir Ihnen eine kleine Übersicht erstellt:
Einsatzbereiche | Kostenträger |
---|---|
Arzt | gesetzliche Krankenkasse |
Krankenhaus | gesetzliche Krankenkasse bzw. Krankenhaus (fallabhängig) |
Elternabend Kindergarten | Träger des Kindergartens bzw. KiTa (fallabhängig) |
Elternabend Schule | Schulbehörde bzw. Landesamt |
Arbeitsleben | Integrationsamt |
Arbeitsamt | Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit |
Kirche | fallabhängig |
Justiz (Gericht/Polizei) | entsprechende Behörde |
Sie finden Ihre Auftragssituation nicht? Fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne über die entsprechenden Möglichkeiten.
Nutzen Sie hierfür unsere allgemeine eMailadresse oder wenden Sie sich an ein LAG Mitglied.
Wichtig ist, dass die Kostenübernahme vor dem Einsatz geklärt ist.
Menschen mit Hörbehinderung haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache
die Gebärdensprache zu verwenden.
Rechtliche Grundlage hierfür, bieten u. A. nachfolgende Vorschriften und Gesetze:
- Sozialgesetzbuch, Erstes Buch § 17 SGB I
- Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch § 19 SGB X
- Kommunikationshilfeverordnung (KHV)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen §§ 6 und 9 BGG